ABG und Widerrufsbelehrung der VHS Erzgebirgskreis


Die Betriebsleitung erlässt aufgrund von § 7 Abs. 2 S. 2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kultureller Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen, die ab dem 01.11.2020 erfolgen. Sie werden durch die Anmeldung anerkannt. Für die Richtigkeit der im Programmkatalog abgedruckten Daten wird keine Gewähr übernommen.

1. Satzung der Volkshochschule
Die Satzung der Volkshochschule im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis und die Entgeltordnung der Volkshochschule im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis bilden die Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Satzung und die Entgeltordnung können in den Geschäftsstellen eingesehen werden und sind im Internet unter www.vhs-erzgebirgskreis.de/satzung_entgelte.php zu finden.

2. Anmeldung und Vertragsschluss
Anmeldungen zu den Lehrgängen, Kursen und Einzelveranstaltungen sind an den Standorten der Volkshochschule persönlich, schriftlich per Post, per Fax oder über die Homepage der Volkshochschule möglich. Mit der Annahme der Anmeldung zu einer Veranstaltung durch die Volkshochschule kommt ein Vertrag zwischen Teilnehmer und Erzgebirgskreis zustande, der zur Zahlung des Entgelts verpflichtet. Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt gemäß den bestehenden Kapazitäten der Volkshochschule in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Sollte eine Veranstaltung ausfallen, bereits belegt sein oder sollten Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig werden, erfolgt eine Benachrichtigung durch die Volkshochschule. Werden Kursbeginne verschoben, so erfolgt eine Einladung zum neuen Termin. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

3. Teilnahme an Veranstaltungen der VHS
Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule ist grundsätzlich für jedermann möglich. Teilnehmer unter 18 Jahren sind durch den gesetzlichen Vertreter anzumelden.

4. Entgelte und Ermäßigungen
Die Entgelte werden nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Für das zu entrichtende Entgelt gelten die vom Kreistag des Erzgebirgskreises beschlossene und am 01.01.2017 in Kraft getretene Satzung der Volkshochschule im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis und die vom Betriebsausschuss des Erzgebirgskreises beschlossene und am 01.01.2017 in Kraft getretene Entgeltordnung der Volkshochschule im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis. Das jeweilige Kursentgelt ist im Programmkatalog angegeben bzw. bei der Anmeldung zu erfragen.

Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende, Studenten und soziale Härtefälle können bei Vorliegen der in der Entgeltordnung geregelten Voraussetzungen beantragt werden.

Die Volkshochschule akzeptiert in Verbindung mit der Anmeldung zu Kursen auch Gutscheine von Kooperationspartnern. Wenn die Abrechnung des Gutscheines vom Kooperationspartner zurückgewiesen wird, hat der Teilnehmer das Entgelt in voller Höhe zu entrichten.

5. Mindestteilnehmerzahl
Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist im Regelfall das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vor Beginn des Kurses.

Kurse, bei denen weniger Teilnehmer als die in der gültigen Fassung der Weiterbildungsverordnung des Freistaates Sachsen festgelegte Personenzahl angemeldet sind, können durch die Volkshochschule abgesagt oder dann durchgeführt werden, wenn ein besonderes Weiterbildungsinteresse besteht. In diesem Fall kann die Volkshochschule höhere Entgelte festlegen.
Die Entscheidung hierüber trifft die Volkshochschule.

6. Prüfungen
An der Volkshochschule werden nach entsprechenden Anmeldungen Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien abgenommen. Auf Wunsch können auch Prüfungen von externen Teilnehmern abgenommen werden. Über das Ergebnis von Prüfungen werden Zeugnisse oder Zertifikate erteilt.

7. Besondere Bedingungen für die Computernutzung
Verwendung von Software: Die im Rahmen des Kurses zugänglich gemachten Programme dürfen auf keine Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.

Internetzugang: Soweit die Volkshochschule einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornografischem, rassistischem, extremistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.

Datenverlust, Computerviren: Jeder Teilnehmer ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme oder durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.

8. Rücktritt und Rückzahlungen
a) Die Volkshochschule kann wegen zu geringer Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen berechtigten Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet: Kursentgelte, die per SEPA-Lastschrift abgebucht wurden, werden in diesen Fällen zurücküberwiesen. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.

b) Der Rücktritt eines Teilnehmers muss bis zum Kursbeginn gegenüber der Volkshochschule erfolgen.

c) Der Rücktritt ist bis zum Kursbeginn kostenfrei möglich.

d) Bei Nichtteilnahme am jeweiligen Kurs ohne erfolgten rechtzeitigen Rücktritt wird das volle Entgelt fällig. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Rücktritts bei der Volkshochschule. Bei späterem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren.

e) Laut Entgeltordnung ist von Einzelveranstaltungen oder Kursen mit einer Dauer von max. zwei Veranstaltungen grundsätzlich kein Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn möglich.

f) Die Erklärung des Rücktritts gegenüber dem Dozenten ist unwirksam.


9. Höhere Gewalt
(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt, wie z. B. Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2) Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,
• dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
• dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
• und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich.

10. Urheberrechtsschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass Fotografieren, Film- und Tonaufnahmen in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

11. Datenschutz
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, sofern dies im Rahmen der Anmeldung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragsabwicklung selbst auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich ist. Die Angaben zu Geschlecht und Alter dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Sofern sie eine gesonderte Einwilligung erteilt haben, ihre Daten zu bestimmten Zwecken zu verarbeiten, erfolgt eine entsprechende Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sämtliche dieser Daten werden elektronisch gespeichert und auf Grundlage der Bestimmungen der DSGVO verarbeitet. Die Teilnehmer können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt.
Wenn die Einwilligung widerrufen wird, werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern diese nicht zur Vertragserfüllung oder zur Wahrung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz finden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.vhs-erzgebirgskreis.de/datenschutz.php.

12. Haftung und Versicherung
Für die Teilnehmer der Volkshochschule besteht Deckungsschutz für Unfallfolgen im Rahmen der Leistungskombination 5 des Kommunalen Schadensausgleichs der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Weitergehender Deckungsschutz besteht nicht.

Die Haftung des Erzgebirgskreises beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der gesetzlichen Vertreter der Volkshochschule im Erzgebirgskreis oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Abweichend hiervon haftet der Erzgebirgskreis im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

13. Schadensminderungspflicht
Die Teilnehmer sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.

14. Hausordnung
In den Veranstaltungsgebäuden gelten die jeweiligen Hausordnungen der Veranstaltungsorte. Das Rauchen ist in den Gebäuden nicht gestattet. Parteipolitische, weltanschauliche oder wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der Volkshochschule ist nicht gestattet.

15. Ferien und Feiertage
Soweit nicht anders angegeben bzw. vereinbart, finden die Kurse an gesetzlichen Feiertagen und in der Regel während der Schulferien nicht statt. Änderungen bleiben vorbehalten. Das Programm der jeweiligen „Ferienakademie“ ist auf der Webseite www.vhs-erzgebirgskreis.de zu entnehmen.

15. Schriftform
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

16. Schlussbestimmung
Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

Widerrufsbelehrung nach Fernabsatzrecht
Für den Fall, dass die Anmeldung nach den Vorschriften über den Fernabsatz zustande kommt, finden Sie nachfolgend die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

Volkshochschule Erzgebirgskreis
Jagdweg 1
09526 Olbernhau
Telefon: 0 37 360 / 72 770
Fax: 0 37 360 / 30 47
E-Mail: olbernhau@vhs-erz.de

mittels einer eindeutigen Mitteilung (z. B. per Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Stand: 01.11.2020

 
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